Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

bmt Bürsten- und Maschinentechnik GmbH
Stand: August 2025

I. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der bmt Bürsten- und Maschinentechnik GmbH („Verkäufer“) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).
Für Verträge mit Verbrauchern gelten ergänzend die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften, die im Konfliktfall Vorrang haben.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist genannt ist. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder Ausführung der Lieferung zustande. Die Vertragssprache ist Deutsch; Übersetzungen dienen ausschließlich der Information.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schrift- oder qualifizierten elektronischen Form. Der Einsatz einer elektronischen Signatur nach dem jeweiligen Stand der Technik ist zulässig.

II. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro, netto ab Werk (EXW Incoterms® 2020), zuzüglich Verpackung, Fracht, Versicherung, Zölle und gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die am Tag der Auftragsbestätigung gültigen Preise.

Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB als vereinbart. Zusätzlich können Mahnkosten in tatsächlich entstandener Höhe berechnet werden.

Bei erheblichen Materialpreisänderungen (z. B. Rohstoffe) von mehr als 10 % gegenüber dem Angebot ist der Verkäufer berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen. Dies gilt nicht bei Verbraucherverträgen, soweit gesetzlich unzulässig.

Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch gefährdet ist (§ 321 BGB).

III. Lieferung, Lieferfristen und Gefahrübergang

Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Die Lieferfrist beginnt erst, wenn alle technischen Fragen geklärt, der Kunde alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben erteilt und – sofern vereinbart – eine Anzahlung geleistet hat.

Der Verkäufer ist von der Lieferpflicht befreit oder darf Lieferfristen angemessen verlängern, wenn höhere Gewalt, Rohstoffmangel, staatliche Eingriffe, Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien oder andere unvorhersehbare, vom Verkäufer nicht zu vertretende Ereignisse eintreten. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.

Teillieferungen sind zulässig, soweit dem Kunden zumutbar und separat abrechenbar.

Bei internationalen Lieferungen gilt der Gefahrübergang nach den vereinbarten INCOTERMS® 2020. Im Übrigen geht die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur/Frachtführer auf den Kunden über (§ 447 BGB).

IV. Mengenabweichungen

Bei Serien- oder Sonderanfertigungen sind branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu ± 5 % der bestellten Menge zulässig, sofern der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich eine exakte Liefermenge verlangt. Diese Abweichungen gelten als vertragsgemäß und berechtigen nicht zu Mängelansprüchen.

Abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

V. Fertigung nach Kundenvorgaben

Bei Fertigung nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Vorgaben des Kunden haftet der Verkäufer nicht für die Eignung oder Funktion, soweit der Mangel hierauf beruht.

Der Kunde stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Schutzrechten infolge der Verwendung der Kundenvorgaben resultieren.

VI. Beistellungen des Kunden

Werden Materialien oder Teile vom Kunden bereitgestellt, haftet dieser für Qualität, Maßhaltigkeit und Eignung. Sie sind rechtzeitig und frachtfrei anzuliefern; andernfalls verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

VII. Technische Änderungen

Technische Änderungen, die der Verbesserung dienen oder rechtlich erforderlich sind, bleiben vorbehalten, sofern sie dem Kunden zumutbar sind und keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit entstehen.

VIII. Abnahme

Soweit eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, gilt diese als erfolgt, wenn der Kunde die Ware nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich begründete Mängel rügt oder die Ware in Gebrauch nimmt.

IX. Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt schriftlich zu rügen (§ 377 HGB).

Der Verkäufer leistet nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Maximal zwei Nachbesserungsversuche gelten als vereinbart, bevor der Kunde mindern oder zurücktreten kann.

Das Widerrufsrecht ist bei Sonderanfertigungen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.

X. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Verkäufers.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf durch Verarbeitung entstehende neue Waren sowie auf Forderungen aus deren Weiterverkauf (verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt).

XI. Haftung

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

XII. Exportkontrolle

Die Lieferung kann unter dem Vorbehalt erforderlicher Exportgenehmigungen stehen. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Angaben zur Exportprüfung zu machen und alle anwendbaren Exportkontroll-, Zoll- und Sanktionsvorschriften einzuhalten.

XIII. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit gesetzlich zulässig oder erforderlich. Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter https://bmtonline.de/datenschutz/.

XIV. Gerichtsstand und Rechtswahl

Für Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzrechte entgegenstehen.

XV. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt und wirksam ist.